Bildungsurlaub & Co

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen in NRW können sich von ihrem Arbeitgeber fünf Tage im Jahr freistellen lassen, wenn sie sich beruflich oder politisch weiterbilden wollen. Das Arbeitsentgelt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten. Voraussetzung ist, dass die Bildungsveranstaltung in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung durchgeführt wird. Die Einzelheiten regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).

Bildungsscheck

Die Landesregierung in NRW unterstützt die berufliche Weiterbildung. Ein Instrument dafür ist der Bildungsscheck NRW. Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen in NRW einen Zuschuss von 50% (bis zu 500 Euro) zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Regionale Beratungsstellen beraten Sie bei der Wahl passender Weiterbildungsangebote und stellen den Bildungsscheck aus. Weitere Infos zu Anspruchsberechtigung, Bildungsscheckverfahren, Förderkonditionen, Weiterbildungsanbietern und eine Liste mit den Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de. Oder sprechen Sie uns an.

Das Weiterbildungsgesetz (WbG)

Grundlage für die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ist das Weiterbildungsgesetz (WbG).
Das eeb Nordrhein arbeitet auf dieser Basis ebenso wie die 135 kommunalen Volkshochschulen und etwa 330 Bildungsstätten in anderer Trägerschaft. Das WbG sorgt dafür, dass alle Menschen an Angeboten aus den Bereichen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung teilnehmen können. Es ermöglicht den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Auch die Eltern- und Familienbildung arbeitet auf dieser Grundlage.