Bildungsurlaub & Co

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen in NRW können sich von ihrem Arbeitgeber fünf Tage im Jahr freistellen lassen, wenn sie sich beruflich oder politisch weiterbilden wollen. Das Arbeitsentgelt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten. Voraussetzung ist, dass die Bildungsveranstaltung in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung durchgeführt wird. Die Einzelheiten regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).

Das Weiterbildungsgesetz (WbG)

Grundlage für die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ist das Weiterbildungsgesetz (WbG).
Das eeb Nordrhein arbeitet auf dieser Basis ebenso wie die 135 kommunalen Volkshochschulen und etwa 330 Bildungsstätten in anderer Trägerschaft. Das WbG sorgt dafür, dass alle Menschen an Angeboten aus den Bereichen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung teilnehmen können. Es ermöglicht den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Auch die Eltern- und Familienbildung arbeitet auf dieser Grundlage.